Allgemeine Geschäftsbedingungen

lettershop-berlin.de, Inh. Lukas Sauer (im Folgenden lettershop-berlin genannt)

A Rahmenbedingungen für alle lettershop-berlin-Leistungen

1.Geltungsbereich
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Kunden sind für lettershop-berlin verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

2.Vertragsabschluss
Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit der Ausführung des Auftrags zustande. Bei Verträgen, die z. B. über das Internet oder andere Medien abgeschlossen wurden, gilt das Fernabsatzgesetz und hierbei insbesondere, dass Widerruf und Rückgabe für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, ausgeschlossen sind (Siehe: FernAbsG § 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht, Abs. 2, Satz 1)

3.Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. Verpackung, Porti, Transportkosten sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für Privatkunden errechnet sich der Bruttopreis entsprechend.

3.2 Unsere Rechnungen sind, sofern auf der Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, sofort - ohne Abzug - zahlbar. Die Rechnungsprüfungsfrist beträgt 8 Tage ab Rechnungsdatum. Für Geschäfte nach dem FernAbsG (siehe unter 2) wird der Auftrag nur nach Vorkasse und Zahlungseingang bei lettershop-berlin ausgeführt.

3.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen fällig. Sie berechnen sich nach der gesetzlichen Grundlage gemäß BGB § 247 (1) nF (Basiszinssatz) sowie für Endverbraucher BGB § 288 (1) S. 2 nF nach derzeitigem Stand in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) und für Handelsgeschäfte BGB § 288 (2) n. F. nach derzeitigem Stand in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB).

3.4 Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückhaltung von Zahlungen kann der Kunde nur bei vorheriger rechtskräftiger Feststellung geltend machen.

4. Ausführung/Lieferung

4.1 Der Liefer- bzw. Ausführungstermin ist in der Auftragsbestätigung festgehalten. Fixtermine bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch lettershop-berlin.

4.2 Verzögerungen, die durch den Kunden oder andere von ihm beigestellte Erfüllungsgehilfen verursacht werden (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Vorlagen und Materialien), oder aus verspätet eingegangenen Materialien, Daten etc. resultieren, berechtigen lettershop-berlin, ohne weitere Mitteilung zu einer entsprechenden Verlängerung des Ausführungszeitraumes für die vereinbarte Leistung. Es besteht kein Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge.

4.3 Besteht ein Kunde darauf, dass sein Auftrag trotz von ihm zu vertretender Verspätungen und Verzögerungen dennoch umgehend abgearbeitet wird, so entbindet die besondere Eilbedürftigkeit lettershop-berlin von der Verpflichtung zu den sonst üblichen Qualitätskontrollen. lettershop-berlin haftet in diesem Fall nicht für Qualitätsbeanstandungen.

4.4 Höhere Gewalt verlängert die Liefer- bzw. Leistungsfrist um ihre Dauer.

4.5 Die Verpflichtung, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Daten- und Werbematerial auf die Richtigkeit von Daten zu überprüfen, obliegt dem Kunden. Dies gilt ebenso für die Einhaltung verbindlicher Termine für den Eingang von Einladungen, Fristsetzungen etc. beim Empfänger.

5. Haftung
Die Haftung des lettershop-berlin beschränkt sich in jedem Fall - auch bei Verzug oder schuldhaft unmöglich gewordener Leistung - auf die Höhe des eigenen Anteils der von lettershop-berlin für den entsprechenden Auftrag erbrachten Leistung. Für Rechnungsanteile Dritter (Porti etc.) haftet lettershop-berlin nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des lettershop-berlin oder seiner Erfüllungsgehilfen.

6. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Rechnungssumme bleibt die Ware Eigentum des lettershop-berlin. Es gilt das BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

B Spezifische lettershop-berlin-Leistungen

1. Adressvermittlung

1.1 lettershop-berlin fungiert bei der Vermittlung angekaufter Adressen lediglich als Makler.

1.2 Für Adresslieferungen und -nutzungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweils in Anspruch genommenen Adressverlage.

1.3 Die vermittelten Adressen bleiben Eigentum der Unternehmen, die Adressen zu Werbezwecken zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Adressensätze werden lettershop-berlin zu der mit dem Anbieter der Adressen vereinbarten Nutzung zur Verfügung gestellt. lettershop-berlin ist nicht verpflichtet, dem Kunden diesen Stammsatz der Adressen zur Verfügung zu stellen. Z. B. für missbräuchliche Mehrfachnutzung durch den Auftraggeber wird lettershop-berlin durch den Kunden gegenüber dem Eigentümer des Datenstammes freigestellt. lettershop-berlin weist den Kunden darauf hin, dass in dem Datenbestand von Adresssätzen in der Regel Kontrolladressen eingebaut sind, die dem jeweiligen Adressverlag ermöglichen, z. B. eine missbräuchliche Mehrfachnutzung festzustellen. Auch für diesen Fall stellt der Auftraggeber lettershop-berlin gegenüber den Adressverlagen frei.

1.4 lettershop-berlin haftet gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber von Mailing-Aktionen nicht für die Korrektheit und Aktualität der angemieteten Datenstämme. Sollte es zu Retouren über 4 % kommen, so wird sich lettershop-berlin jedoch für den Auftraggeber der Mailing-Aktion im Klagefalle als Zeuge gegen den jeweiligen Adressverlag zur Verfügung stellen.

1.5 lettershop-berlin als Auftragnehmer und der Kunde als Auftraggeber verpflichten sich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

1.6 Sofern lettershop-berlin im Namen des Auftraggebers Daten von Dritten anmietet oder kauft, verpflichtet sich der Kunde, diesen Rechnungsanteil in jedem Falle innerhalb der von dem Adressverlag gesetzten Zahlungsfrist an lettershop-berlin zwecks Weiterleitung an den Adressverlag zu überweisen. lettershop-berlin ist namens und im Auftrage des Adresseigentümers gegenüber dem Nutzer zum Inkasso berechtigt.

1.7 lettershop-berlin haftet als Vermittler nicht für mit Mängeln behaftete Adressen und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Adresseigentümer gemachten Angaben. Evtl. Regressansprüche sind vom Adressmieter unmittelbar gegenüber dem Adresseigentümer geltend zu machen.

2. Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)

2.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbeaussendungen erfolgt durch lettershop-berlin in branchenüblicher Weise.

2.2 Anfallende Portokosten sind lettershop-berlin auf Anforderung vom Kunden vorab als Pauschale zu überweisen. lettershop-berlin ist erst nach Zahlungseingang zur Postauflieferung verpflichtet. Zugesagte Auflieferungstermine verlieren ihre Gültigkeit bei verspätetem Eingang der Portokosten auf den Konten des lettershop-berlin. Alle nachweislich angefallenen Gebühren und Nachforderungen der DPAG, z. B. wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Abschluss des Auftrages in einer Portoendabrechnung mit der Pauschale verrechnet.

2.3 Materialbeistellungen

2.3.1 Durch den Kunden beizustellendes Material ist lettershop-berlin in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. lettershop-berlin ist von einer Mengen- und/oder Qualitätskontrolle freigestellt. Eine branchenübliche Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % gilt als vereinbart.

2.3.2 Für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Urheberrechte etc. des beigestellten Materials haftet der Zulieferer. lettershop-berlin ist insofern von Ansprüchen Dritter freizustellen.

2.3.3 Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien lettershop-berlin von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt lettershop-berlin, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.

2.3.4 Restmaterial von Werbeaussendungen wird dem Kunden nach der Auftragsabwicklung von lettershop-berlin zur Abholung bereitgestellt. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Rechnungslegung ist, soweit nicht anders vereinbart, lettershop-berlin zur Vernichtung der entsprechenden Materialien berechtigt.

2.3.5 Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haftet lettershop-berlin nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haftet lettershop-berlin nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

3. Herstellung/Verteilung von Werbemitteln

3.1 Bei der Herstellung/Verteilung von Werbemitteln (auch durch Sub-Unternehmer) gilt für handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen/-verteilungen bis zu 10% der bestellten Auflage, dass diese nicht beanstandet werden können. Berechnet wird die gelieferte/verteilte Menge. Der Kunde haftet dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Die weiteren Bedingungen der Punkte B 2.3.2, 4.3.1 und 4.3.2 gelten entsprechend.

3.2 Für Geschäftskunden gilt: Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung/Verteilung sind innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach Auftragsabwicklung schriftlich bei lettershop-berlin zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch lettershop-berlin zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen lettershop-berlin unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Kann lettershop-berlin aufgrund von Terminverzögerungen, die der Kunde verschuldet hat, wegen der Eilbedürftigkeit keine Qualitätskontrollen bei sich oder kundenseitig mehr durchführen, haftet lettershop-berlin nicht.

3.3 Mängel eines Teils der Lieferung/Verteilung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung/Verteilung.

3.4 Für Mangelfolgeschäden haftet lettershop-berlin nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

4. Marketing- und Agenturleistungen

4.1 Werbeberatungen sind honorarpflichtig. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte der durch lettershop-berlin angefertigten Entwürfe, Skizzen und vorgelegter Arbeiten verbleiben bei lettershop-berlin.

4.2 Notwendig gewordene Leistungen Dritter im Rahmen von Präsentationen und Werbeberatungen trägt der Kunde. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht abschließend, Satz-, Foto- und/oder Reproduktionskosten. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt. Vom Kunden bestellte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen.

4.3 Urheber- und Nutzungsrechte

4.3.1 Für die Übertragung von Urheber- und Nutzungsrechten bedarf es grundsätzlich einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4.3.2 Es ist Obliegenheit des Kunden, die rechtliche Unbedenklichkeit von Werbemaßnahmen prüfen zu lassen. Der Kunde stellt lettershop-berlin insofern von jeglicher Haftung frei. Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben haftet lettershop-berlin dem Kunden gegenüber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Auf von lettershop-berlin erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen wird lettershop-berlin den Kunden hinweisen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Punktes B 2.3.2 entsprechend.

4.3.3 lettershop-berlin erhält von jedem durch lettershop-berlin ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und der zur Aktion gehörenden Elemente zehn kostenlose Belegexemplare.

4.3.4 lettershop-berlin ist berechtigt, diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

5. Serien-E-Mail und -Faxversand

5.1 Fax- und E-Mailversand wird grundsätzlich nur im Kundenauftrag, unter Beachtung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, durchgeführt. Es ist dabei die Obliegenheit des Auftraggebers, die Einhaltung dieser Vorschriften - insbesondere, jedoch nicht ausschließlich bezüglich unerlaubter Werbung - zu beachten.

5.2 Es fällt in die Obliegenheit des Auftraggebers, dass sowohl die übermittelten Inhalte als auch die verwendeten Adressen den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Mit Auftragserteilung wird lettershop-berlin insofern freigestellt.

5.3 Ansprüche jedweder Art, die aus der auftragsgemäßen Übermittlung von Fax- und/oder E-Mail-Nachrichten resultieren, richten sich deshalb direkt gegen den Auftraggeber.